Eine etwas veraltete Bezeichnung für den Lehmbau "Lehmbauten im Sinne der Lehmbauordnung sind Bauten, bei denen die tragenden Wände aus Lehm sind. Verzimmertes Fachwerk und Gerippe aus anderen Baustoffen mit Lehmausfachung gelten nicht als Lehmbauten ..." (DIN 18 951) , in der noch gegenseitiger Respekt und Vergleichbarkeit mitschwingt.
Lehmbau "Lehmbauten im Sinne der Lehmbauordnung sind Bauten, bei denen die tragenden Wände aus Lehm sind. Verzimmertes Fachwerk und Gerippe aus anderen Baustoffen mit Lehmausfachung gelten nicht als Lehmbauten ..." (DIN 18 951)